Wirksamkeit überprüfen

Die Arbeitsschutzorganisation in Ihrem Unternehmen ist kein statisches Instrument der Betriebsführung:

Betriebliche Abläufe verändern sich. Es werden neue Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter eingestellt. Aufgaben werden umverteilt.

Arbeitsschutzmaßnahmen werden vergessen und nicht umgesetzt. Oder es erweist sich im Arbeitsalltag, dass sie nicht oder z.B. nur unter Behinderung des Arbeitstempos praktikabel sind.
All dies gehört zum betrieblichen Alltag – hat aber zum Resultat, dass der Wirkungsgrad Ihrer Arbeitsschutzmaßnahmen und mit ihm die Investitionen in den betrieblichen Arbeitsschutz gefährdet sind.

Das Arbeitsschutzgesetz, die Gefahrstoffverordnung und z.B. eine Reihe berufsgenossenschaftliche Vorschriften sehen deshalb Wirksamkeitskontrollen vor.

zum Video ...

 

Welche Fragen werden hier beantwortet?
Zum Anfang der Seite

Was sind Wirksamkeitskontrollen?

Wirksamkeitskontrollen stellen mit Hilfe von Beobachtungen und/oder Befragungen der Beschäftigten fest, ob die auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilungen getroffenen technischen, organisatorischen und personellen Arbeitsschutzmaßnahmen im Betriebsalltag auch tatsächlich umgesetzt werden:

Ist z.B. die Arbeitsplatzabsaugung noch funktionstüchtig? Werden Schutzhandschuhe und Atemschutz auch tatsächlich verwendet? Werden die Unterweisungsinhalte beachtet?

Die effektivsten Methoden für die Durchführung von Wirksamkeitskontrollensind Begehungen der Betriebsabteilungen und die gezielte Überprüfung jedes Arbeitsplatzes, ergänzt um Befragungen der Beschäftigten zu ihrem Sicherheits- und Gesundheitsverhalten. 

Zum Anfang der Seite

Wie werden Wirksamkeitskontrollen durchgeführt?

Für eine effektive und systematische Wirksamkeitskontrolle und die daraus ggfs. zu ziehenden Schlussfolgerungen und Konsequenzen hat sich die nachstehende Schrittfolge bewährt:

1

Überprüfen, ob die festgelegten Maßnahmen tatsächlich umgesetzt wurden (Durchführungskontrolle)

2

Überprüfen, ob die Maßnahmen die geforderten Zielsetzungen erreichen und die Gefährdungen auch wirklich beseitigt wurden (Wirksamkeitskontrolle)

3

Schutzmaßnahmen unter Berücksichtigung möglicher Veränderungen z.B. durch neue Arbeitsabläufe, eingesetztes Personal u.ä. ggfs. verbessern (kontinuierliche Verbesserung)

4

Ggfs. sicherheitswidrige, gesundheitsgefährdende Zustände beseitigen

5

Wenn erforderlich, gefährliche Arbeiten einstellen

6

Bei gefährdendem Verhalten auf die Beschäftigten einwirken (Unterweisung

Praxishilfe:

Hier finden Sie Leitfragen für die Durchführung von Wirksamkeitskontrollen und eine Checkliste für die Beurteilung des sicherheitsgerechten Verhaltens Ihrer Beschäftigten.

Zum Anfang der Seite

Wann müssen Wirksamkeitskontrollen durchgeführt werden?

In der Gefährdungsbeurteilung haben Sie festgelegt, wann die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen umgesetzt sein sollen. Überprüfen Sie die Durchführung und die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

  1. unmittelbar nach den vereinbarten Terminen und
  2. dann in festgelegten Abständen fortlaufend.

Tipp!

Oftmals ist es notwendig, die tatsächliche Wirksamkeit einer Maßnahme über einen längeren Zeitraum zu beobachten, z.B. hinsichtlich der Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit, der Senkung des Krankenstandes, der Sensibilisierung und Motivierung der Führungskräfte.

Wenn Sie die Wirksamkeitskontrollen nicht selber durchführen, muss ein/e Verantwortliche/r dafür festgelegt werden!

Praxishilfe:

Im Rahmen des Projektes BeginnRegio wurde für den Bereich „Muskel-Skelett-Belastungen“ und die daraus resultierenden zahlreichen Beschwerden ein besonderes Instrument der Wirksamkeitskontrolle entwickelt: Das Ergo-Audit, das Sie oder Führungskräfte im Betrieb durchführen können. Die Verfahrensanweisung, eine Checkliste und ein Prozessdiagramm für die eigenständige Durchführung finden Sie hier - ein Beispiel und die ausdruckbare Broschüre

Die Filmsequenzen zeigen, wie dieses Instrument wirkungsvoll eingesetzt wird. 

Zum Anfang der Seite

Transparenz und Kontrolle mithilfe einer rationellen Dokumentation

Zeitpunkt und Ergebnisse von Wirksamkeitskontrollen und die daraus resultierenden Veränderungen und Verbesserungen müssen dokumentiert werden.

Praxishilfe:

Wie Sie Ihre Wirksamkeitskontrollen übersichtlich dokumentieren können, zeigt beispielhaft das Formular, das Ihnen bereits im Abschnitt „Maßnahmen festlegen“ zur Verfügung gestellt wurde - Beispiel und leeres Formular. Hier sind Gefährdungsfaktoren gelistet. In die Spalten „Maßnahme“, „Aktion“ und „Verantwortlichkeit“ wurden die entsprechenden Angaben eingetragen. Die Spalten „Termin“, „Überprüfung“ und „Wirksamkeit“ der getroffenen Maßnahmen ermöglichen die langfristige Nutzung dieses Dokumentes und bieten Überblick.

 

Zum Anfang der Seite