Unterweisungen durchführen

Wesentliche Voraussetzung für eine gute Arbeitsschutzorganisation ist eine gute Kommunikation über den Arbeitsschutz im Unternehmen: Wer sich nicht auskennt oder betriebliche Regelungen vergessen hat, macht Fehler. Das kann zu Störungen im Betriebsablauf und zu Unfällen führen.

Um sicherzustellen, dass die Beschäftigten wissen, wie sie fachlich korrekt, sicher und gesund arbeiten, sind ArbeitgeberInnen bzw. die von ihnen beauftragten Führungskräfte verpflichtet, regelmäßig Unterweisungen durchzuführen.

Der Aufwand für eine gute Unterweisung ist schon ausgeglichen, wenn Sie damit auch nur einen einzigen Ausfalltag verhindern !

Wie Sie Unterweisungen möglichst unaufwändig, aber dennoch so durchführen, dass sie auch in den Köpfen Ihrer Beschäftigten ankommen und sie zu sicherem und gesundem Arbeiten anleitet, zeigt Ihnen dieser Abschnitt.  

Film-Sequenzen zeigen Beispiele aus der betrieblichen Praxis.

zum Video ...

 

Welche Fragen werden hier beantwortet?
          
Zum Anfang der Seite

Unterweisungen durchführen – was heißt das?

Was ist eine Unterweisung?

ArbeitgeberInnen sind gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz Arbeitsschutzgesetz

§ 12 Unterweisung


(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind ...
verpflichtet, Unterweisungen durchzuführen – und zwar zu fest vorgegebenen Zeitpunkten.

Mithilfe von Unterweisungen geben ArbeitgeberInnen bzw. beauftragte Führungskräfte den Beschäftigten im Unternehmen alle Informationen und Anweisungen über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung. Die Unterweisung erfolgt mündlich in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache.

Grundlage und Inhalt von Unterweisungen sind die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilungen im Betrieb, die getroffenen Schutzmaßnahmen und die Erfahrungen mit ihrer Umsetzung.

Wie oft und für wen müssen Unterweisungen durchgeführt werden?

Unterweisungen müssen zu fest vorgegebenen Zeitpunkten durchgeführt werden, d.h.

  • bei der Einstellung von Beschäftigten und WiedereinsteigerInnen, und zwar vor der Arbeitsaufnahme
  • bei Veränderungen im Aufgabenbereich
  • bei der Einführung neuer Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren oder Technologien, und zwar vor Aufnahme der Tätigkeit
  • bei Erkennen unsicheren Verhaltens oder Fragen der Beschäftigten
  • aus aktuellem Anlass, z.B. nach einem Unfall
  • mindestens 1 x im Jahr – denn: Unterweisungen müssen an die Gefährdungsentwicklungen im Unternehmen angepasst sein und die Kenntnisse der Beschäftigten immer wieder aufgefrischt werden!
  • bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren 1 x halbjährlich
Zum Anfang der Seite

Was muss ich unterweisen?

Die Themen von Unterweisungen

Ziel einer Unterweisung ist, dass die Beschäftigten sicherheitstechnische und gesundheitliche Gefährdungen erkennen und gemäß der vorgesehenen Schutzmaßnahmen handeln. Unterweisungen informieren daher immer über

  • die möglichen Gefährdungen am Arbeitsplatz
  • die betrieblicherseits vorgesehenen Schutzmaßnahmen und
  • das erforderliche individuelle Verhalten zur Einhaltung dieser Schutzmaßnahmen.

Unterweisungen informieren also über alle im Betrieb vorhandenen Gefährdungen und Sicherheitsvorkehrungen. Dazu zählen auch Informationen für das Verhalten in Notfällen, wie Brandschutz oder Erste-Hilfe-Maßnahmen.

Tipp!

 

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an die für Sie zuständige Berufsgenossenschaft. Fast alle Berufsgenossenschaften bieten branchenspezifische Unterweisungshilfen. Auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und BetriebsärztInnen stehen mit ihrem Fachwissen zur Verfügung.

Praxishilfe:

Grundlage für die Zusammenstellung von Unterweisungsthemen im Unternehmen sind die Ergebnisse Ihrer Gefährdungsbeurteilungen. Sie finden hier eine Checkliste,  die einen Überblick über Unterweisungsthemen gibt. Sie hilft Ihnen, nichts zu vergessen: Hier können Sie die für Ihr Unternehmen relevanten Unterweisungsthemen zusammenstellen. In den Leerzeilen können Sie die Checkliste um ggfs. speziell in Ihrem Betrieb notwendige Unterweisungen ergänzen.   

Zum Anfang der Seite

Transparenz und Kontrolle mithilfe einer rationellen Dokumentation

Das Arbeitsschutzgesetz schreibt keine Dokumentation für durchgeführte Unterweisungen vor. Zahlreiche Vorschriften der Berufsgenossenschaften und spezielle Vorschriften, wie z.B. die Gefahrstoffverordnung fordern jedoch eine Dokumentation unter Angabe von

  • Thematik der Unterweisung
  • Zeitpunkt
  • Teilnehmenden
  • Dauer  
  • abschließender Bestätigung der Unterwiesenen durch Unterschrift.

Zweckmäßig ist daher die Verwendung von Formblättern für alle durchgeführten Unterweisungen. Sie helfen, die Dokumentation übersichtlich zu gestalten. Und sie gewährleisten den Überblick über durchgeführte Unterweisungen, Wiederholungstermine u.a.

Praxishilfe:

Eine Muster-Vorlage zur Dokumentation von Unterweisungen und das Beispiel für eine Brandschutz-Unterweisung (der VBG) finden Sie hier.

Unterweisungen zur Ersten Hilfe können Sie z.B. auf der Grundlage des Aushanges zur Ersten Hilfe durchführen.

Wertvolle Tipps zur Durchführung von Unterweisungen finden Sie auch in der berufsgenossenschaftlichen Information Unterweisung – Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes.

 

Zum Anfang der Seite