Wirksamkeitskontrollen durchführen

Was ist eine Wirksamkeitskontrolle?

Wirksamkeitskontrollen sind Überprüfungen der Wirksamkeit der im Betrieb festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen. Sie umfassen die technischen, organisatorischen und die personenbezogenen Maßnahmen einschließlich der Einhaltung der im Rahmen der betrieblichen Unterweisungen festgelegten Verhaltensregeln.

Mithilfe dieser Kontrollen wird z.B. herausgefunden, ob maschinelle Schutzvorrichtungen noch funktionstüchtig sind, Knieschützer oder Schutzhandschuhe tatsächlich getragen oder Unterweisungen befolgt werden.  

Wann und wie oft sind Wirksamkeitskontrollen durchzuführen?

Wirksamkeitskontrollen müssen durchgeführt werden

  1. Umgehend nach Umsetzung einer Arbeitsschutzmaßnahme (Durchführungskontrolle)
    Beispiel: Wurde z.B. die Montage einer Absauganlage für Schweißrauche als erforderliche Arbeitsschutzmaßnahme festgelegt, so ist zu prüfen, ob die Anlage tatsächlich montiert wurde und funktioniert. 
  1. Regelmäßig in festgelegten Zeitabständen (Wirksamkeitskontrolle)
    Beispiel: Es wurde festgestellt, dass ein Notausgang mit Waren verstellt war. Die freie Zugänglichkeit des Notausgangs muss wiederkehrend geprüft werden.  

Wie führe ich Wirksamkeitskontrollen durch?

Wirksamkeitskontrollen können mithilfe von Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen, Beobachtungen und Befragungen der Beschäftigten erfolgen.
Um Durchführung und Ergebnisgestaltung von Wirksamkeitskontrollen möglichst effektiv zu handhaben, kann es ratsam sein, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder eine/n BetriebsärztIn hinzuzuziehen.

Jede Wirksamkeitskontrolle umfasst zwei Basis-Schritte

  • Feststellen, wie wirksam die geplanten Maßnahmen durchgeführt worden sind,
    welche Probleme bestehen und wie sie beseitigt werden können
  • Festlegen, wie in den jeweiligen Bereichen Verbesserungen der Arbeitsprozesse und Arbeitsbedingungen zu erreichen sind

Zeitpunkt, Ergebnisse und die aus der Wirksamkeitskontrolle resultierenden Folgemaßnahmen müssen dokumentiert werden..

Wirksamkeitskontrolle

Praxishilfe:

Schutzmaßnahmen können nur wirksam sein, wenn sie umgesetzt werden. Zur Prüfung des Erfolgs von Schutzmaßnahmen sollten vier Kriterien geklärt werden:

  1. Bekannt: Was nicht unterwiesen wird, was bei der Einarbeitung neuer Beschäftigter nicht thematisiert wird, was nicht öffentlich ausgehängt oder in der Teamsitzung besprochen wird, kann auch nicht befolgt werden.
  2. Verstanden: Arbeitsschutzmaßnahmen, die den Charakter einer bloßen Vorschrift haben, werden von den Mitarbeitenden im schlimmsten Fall als ärgerliches Hindernis wahrgenommen und dementsprechend auch immer wieder umgangen. Wissen die Beschäftigten also, warum und wie eine Maßnahme die eigene Gesundheit schützt?
  3. Umsetzbar: Es sind Fragen wie diese zu klären: Sind überhaupt die richtigen Hilfsmittel an der richtigen Stelle bereitgestellt? Reicht die eingeräumte Zeit, um Schutzmaßnahmen durchzuführen? Oder scheitert die Maßnahme ganz einfach daran, dass sie nicht zu der tatsächlichen Arbeitshandlung passt und überarbeitet werden sollte?
  4. Umgesetzt: Auch wenn die Punkte 1–3 erfüllt sind, bleibt die Frage: Handeln wir auch wirklich immer so? Und wenn nicht, welche weiteren Gründe gibt es dafür?

 

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