Wirksamkeitskontrollen durchführen
Was ist eine Wirksamkeitskontrolle?
Wirksamkeitskontrollen sind Überprüfungen der Wirksamkeit der im Betrieb festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen. Sie umfassen die technischen, organisatorischen und die personenbezogenen Maßnahmen einschließlich der Einhaltung der im Rahmen der betrieblichen Unterweisungen festgelegten Verhaltensregeln.
Mithilfe dieser Kontrollen wird z.B. herausgefunden, ob maschinelle Schutzvorrichtungen noch funktionstüchtig sind, Knieschützer oder Schutzhandschuhe tatsächlich getragen oder Unterweisungen befolgt werden.
Wann und wie oft sind Wirksamkeitskontrollen durchzuführen?
Wirksamkeitskontrollen müssen durchgeführt werden
- Umgehend nach Umsetzung einer Arbeitsschutzmaßnahme (Durchführungskontrolle)
Beispiel: Wurde z.B. die Montage einer Absauganlage für Schweißrauche als erforderliche Arbeitsschutzmaßnahme festgelegt, so ist zu prüfen, ob die Anlage tatsächlich montiert wurde und funktioniert.
- Regelmäßig in festgelegten Zeitabständen (Wirksamkeitskontrolle)
Beispiel: Es wurde festgestellt, dass ein Notausgang mit Waren verstellt war. Die freie Zugänglichkeit des Notausgangs muss wiederkehrend geprüft werden.
Wie führe ich Wirksamkeitskontrollen durch?
Wirksamkeitskontrollen können mithilfe von Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen, Beobachtungen und Befragungen der Beschäftigten erfolgen.
Um Durchführung und Ergebnisgestaltung von Wirksamkeitskontrollen möglichst effektiv zu handhaben, kann es ratsam sein, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder eine/n BetriebsärztIn hinzuzuziehen.
Jede Wirksamkeitskontrolle umfasst zwei Basis-Schritte
- Feststellen, wie wirksam die geplanten Maßnahmen durchgeführt worden sind,
welche Probleme bestehen und wie sie beseitigt werden können
- Festlegen, wie in den jeweiligen Bereichen Verbesserungen der Arbeitsprozesse und Arbeitsbedingungen zu erreichen sind
Zeitpunkt, Ergebnisse und die aus der Wirksamkeitskontrolle resultierenden Folgemaßnahmen müssen dokumentiert werden..
Praxishilfe: Schutzmaßnahmen können nur wirksam sein, wenn sie umgesetzt werden. Zur Prüfung des Erfolgs von Schutzmaßnahmen sollten vier Kriterien geklärt werden:
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