Unterweisungen durchführen

 

Was ist eine Unterweisung?

Als Unterweisung wird eine kurze Lehreinheit zum Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten bezeichnet. Dabei meint die Bezeichnung „Weisung“ die verbindliche Aufforderung an die Lernenden, das erlernte Wissen auch tatsächlich anzuwenden.

Gemäߧ 12 Arbeitsschutzgesetzsind ArbeitgeberInnen verpflichtet, ihre Beschäftigten über die im Unternehmen bestehenden Gefährdungen, die ergriffenen Schutzmaßnahmen und die notwendigen Verhaltensregeln zu unterweisen.

Das schließt Informationen über den Umgang mit den Arbeitsmitteln ebenso ein wie Informationen über Gefährdungen durch körperliche Belastungen, die Beachtung von Schutzmaßnahmen an Maschinen und Anlagen oder bei der Arbeit mit Gefahrstoffen, das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung, das richtige Heben und Tragen u.a.m.

Unterweisungen informieren also immer über die Verhältnisse am Arbeitsplatz und über die Anforderungen an das individuelle Verhalten bei der Arbeit.
Mit der Unterweisung zeigen ArbeitgeberInnen ihren Beschäftigten zugleich, wie wichtig ihnen deren Sicherheit und Gesundheit ist und wie sehr sie jede/n MitarbeiterIn brauchen, um die Betriebsziele zu erreichen: Eine Unterweisung ist immer auch Instrument der Motivation.

Wer führt Unterweisungen durch?

Die Unterweisung der Beschäftigten ist Aufgabe von ArbeitgeberInnen. Sie können diese Aufgabe aber auch an Vorgesetzte der zu Unterweisenden delegieren.

Im Kleinbetrieb sollten UnternehmerInnen die Chance jedoch selber nutzen, mit der Unterweisung Fürsorge, Verantwortung und Führungsstärke zu zeigen. Die Unterweisung ist eines der wichtigsten Führungsinstrumente im Arbeitsschutz: Mehr als 80% aller Betriebsunfälle werden durch individuelles Fehlverhalten (mit-)verursacht.

Bei bestimmten Anlässen und zu bestimmten Unterweisungsthemen sollte die Unterstützung durch Externe hinzugezogen werden. So bietet z.B. ein/e ArbeitsmedizinerIn kompetente Beratung zum Thema Hautschutz und Infektionsgefahren.

Praxishilfe:

Vor allem für Unterweisungen in den gesundheitlichen Gefährdungsbereichen durch Muskel-Skelett- oder psychische (Fehl-)Belastungen lohnt es sich, Gesundheits- und PräventionsdienstleisterInnen hinzuzuziehen.

Diese Gefährdungsbereiche bewirken gesundheitliche Beschwerden in der Regel erst langfristig, weisen die höchsten betrieblichen Ausfalltage und damit die höchsten Kostenbelastungen auf. Fachkundige Gesundheits- und PräventionsdienstleisterInnen sind in der Lage, die betriebliche Prävention langfristig zu unterstützen, den (sich verändernden) betrieblichen Gegebenheiten anzupassen und sie zu überwachen.

Wer muss unterwiesen werden?

Jede/r Beschäftigte im Unternehmen muss unterwiesen werden. Die erste Unterweisung muss vor der Arbeitsaufnahme durch den/die neue Beschäftigte bzw. den/die WiedereinsteigerIn erfolgen.

Auch zeitweise im Betrieb tätige Personen (z.B. PraktikantInnen oder LeiharbeitnehmerInnnen) müssen unterwiesen werden.

Wann und wo sollten Unterweisungen stattfinden?

Unterweisungen müssen während der Arbeitszeit stattfinden.

Weil sie konzentriertes Sprechen und Zuhören erfordern, sollte der Ort, an dem Sie Ihre Unterweisung durchführen, über ausreichend Platz verfügen und möglichst ruhig und störungsfrei (z.B. ohne Telefon) und mit guten Licht- und Klimaverhältnissen ausgestattet sein. Sie können dafür Besprechungsräume wählen. Sie können Einzel- oder kleine Gruppenunterweisungen aber auch direkt am Arbeitsplatz oder an einem Beispielarbeitsplatz durchführen.

Wie führe ich eine Unterweisung durch?

Unterweisungen können für eine Gruppe von Beschäftigten oder als Einzelunterweisung gestaltet werden. Wichtig ist: Sie müssen den AdressatInnen angepasst und arbeitsplatzbezogen sein.

Sie können durchgeführt werden als „Dienstunterricht“, Schulung oder betriebliche Weiterbildung. Sie können als MitarbeiterIn-Gespräch (z.B. Einzelunterweisung), im Rahmen von Meetings, Bürobesprechungen, in der betrieblichen Zirkelarbeit, als Workshops oder im Rahmen betrieblicher Gesundheits- oder Aktionstage (z.B. bei Einbezug von Gesundheits- und PräventionsdienstleisterInnen) durchgeführt werden.

Sind ausländische MitarbeiterInnen mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen im Unternehmen beschäftigt, muss eine Übersetzung erfolgen, die gewährleistet, dass auch sie alle notwendigen Informationen erhalten.

Unterweisungen können wenige Minuten (z.B. bei beobachtetem falschem Verhalten), aber auch bis zu 60 Minuten oder länger dauern. Die Erfahrung zeigt allerdings: Sehr lange Unterweisungen (z.B. von über einer Stunde) beinhalten zu viele Informationen, Hinweise und Anweisungen und ermüden. Es sollte daher mindestens alle 45 Minuten eine kurze Pause eingelegt werden.

Ziel einer Unterweisung ist, dass alle Beschäftigten sich aus Überzeugung sicherheits- und gesundheitsgerecht verhalten – und zwar immer, also auch dann, wenn die Umstände ungünstig sind (z.B. Zeitdruck). Es soll bei den Beschäftigten ein bestimmtes Verhalten bewirkt werden, und das bedeutet oft: Verhalten muss verändert werden. Je länger aber Verhaltensweisen und Gewohnheiten praktiziert wurden, umso schwerer ist die Veränderung.

Unterweisungen sollten daher umsichtig vorbereitet werden. Grundlage von Unterweisungen sind die Dokumentationen der Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Sicherheitsdatenblätter, Unfallberichte u.a.m.

Die folgenden Fragen, die Sie sich bei der Vorbereitung Ihrer Unterweisungen beantworten sollten, helfen, Unterweisungen zu strukturieren:

  • Welche Kenntnisse will ich vermitteln?
  • Welche Fähigkeiten sollen eingeübt oder vertieft werden (z.B. sicherer Umgang mit Gefahrstoffen gemäß Betriebsanweisung)?
  • Wovon will ich meine MitarbeiterInnen überzeugen (z.B. vom sicheren Umgang mit einem Gefahrstoff, so dass Gesundheitsschäden vorgebeugt wird, die sonst auftreten können)?
  • Was erwarte ich nach der Unterweisung von meinen MitarbeiterInnen (z.B. den sicheren Umgang mit dem Gefahrstoff gemäß Betriebsanweisung)?

Praxishilfe:

Sie finden hier drei Arbeitshilfen für die Gestaltung Ihrer Unterweisungen: Ablaufplan für eine Unterweisung und Beispiel-Inhalte für eine Erstunterweisung und ein Beispiel für eine Brandschutz-Unterweisung (der VBG).

Unterweisungen zur Ersten Hilfe können Sie z.B. auf der Grundlage des Aushanges zur Ersten Hilfe durchführen.

Frauen und Männer haben in der Regel ein unterschiedliches Gesundheitsverständnis und ein unterschiedliches Risikoverhalten: Frauen sind häufig gesundheitsbewusster und vorsichtiger. Beachten Sie diese Unterschiede! Nutzen Sie sie, z.B. indem Sie Unterschiede, die Sie feststellen, thematisieren und die Gesundheitsfolgen diskutieren lassen.  

Unterweisungen dokumentieren 

Um einen Überblick über die durchgeführten Unterweisungen zu erhalten und die erforderlichen Nachweispflichten bei Unfällen oder Betriebsprüfungen zu erfüllen, muss jede Unterweisung dokumentiert sein: Inhalt, Datum und Teilnehmende an einer Unterweisung sind schriftlich festzuhalten. Die Beschäftigten müssen ihre Teilnahme durch Unterschrift bestätigen.

Praxishilfe:

Eine Muster-Vorlage zur Dokumentation von Unterweisungen finden Sie hier.

 

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