Prüfung durch das Gewerbeaufsichtsamt

Welche Fragen werden hier beantwortet?
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Wer prüft die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes?

Die Umsetzung der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation wird durch das Gewerbeaufsichtsamt überprüft. Es ist befugt, jederzeit und unangemeldet ein Unternehmen zu betreten und Kontrollen durchzuführen.

Die Gewerbeaufsicht überwacht und kontrolliert

  • den technischen Arbeitsschutz (z. B. Produkt-, Geräte- und Anlagensicherheit)
  • den sozialen Arbeitsschutz (z. B. Arbeitszeit, Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz)
  • die Umsetzung arbeitshygienischer und arbeitsmedizinischer Auflagen, einschließlich Stress / psychische Fehlbelastungen.

Sind die gesetzlichen Mindestanforderungen im Unternehmen nicht erfüllt, erhalten ArbeitgeberInnen eine Beratung und eine Fristsetzung für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen.

Bei Gefahr(en) im Verzuge kann die Gewerbeaufsicht allerdings auch sofort vollziehbare Anordnungen (verpflichtende Bescheide, Sanktionen) treffen – bis hin zur Stilllegung der betroffenen Arbeitsmittel oder Anlagen.

Die Auswahl der Betriebe, die überprüft werden, erfolgt risikoorientiert. Das hat zur Folge, dass manche Unternehmen öfter, andere nur in größeren Zeitabständen aufgesucht werden. Es kann aber auch ein konkretes Ereignis, z.B. ein Arbeitsunfall, Anlass für einen Besuch der Gewerbeaufsicht sein.

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Wie geht die Gewerbeaufsicht bei ihren Betriebsprüfungen vor?

In den folgenden beiden Filmen zeigen wir Ihnen, wie die Gewerbeaufsicht bei ihren Betriebsprüfungen vorgeht. Ein Handwerksbetrieb und ein Unternehmen aus dem Bereich Büro- und Bildschirmarbeit haben sich bereit erklärt, die bei ihnen angekündigte Prüfung durch die Gewerbeaufsicht filmen zu lassen.

Wir begleiten die beiden Prüfungen Schritt für Schritt. 

zu den Videos ...

 

 

 

 

 

 

 

 

Praxishilfe:

Im Informationsbaustein Prüfkriterien der Gewerbeaufsicht finden Sie detaillierte Informationen über die Arbeitsweise der Gewerbeaufsicht und den Leitlinien, die sie bei Betriebsprüfungen anwendet.

 

 

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