Betriebsanweisungen (BA) erstellen

 

Was ist eine Betriebsanweisung?

Die Betriebsanweisung (BA) ist ein Dokument, in dem

  • das Verhalten der Beschäftigten zur Vermeidung von Unfall- und Gesundheitsgefahren und
  • der Umgang mit Arbeitsmitteln und biologischen Arbeitsstoffen und Gefahrstoffen

geregelt wird. Betriebsanweisungen sind also schriftliche Arbeitsschutzanweisungen.

Wann müssen Betriebsanweisungen erstellt werden?

Betriebsanweisungen werden in unterschiedlichen Vorschriften verlangt (z.B. Unfallverhütungsvorschriften, Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung). Sie müssen erstellt werden für Tätigkeiten

  • mit Maschinen und technischen Anlagen sowie
  • mit biologischen Arbeitsstoffen und Gefahrstoffen.

Diverse Unfallverhütungsvorschriften und berufsgenossenschaftliche Regeln beinhalten spezielle Einzelanforderungen.

Einen Überblick über die Anforderungen für Betriebsanweisungen geben die folgenden berufsgenossenschaftlichen und staatlichen Veröffentlichungen:

Praxishilfe:

Fast alle Berufsgenossenschaften bieten branchenspezifische Sammlungen von Betriebsanweisungen an. Auch Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit verfügt über ein Repertoire an Betriebsanweisungen oder erstellt sie für Ihr Unternehmen. Bitte beachten Sie, dass Betriebsanweisungen stets auf die betriebsspezischen Gegebenheiten ausgerichtet sein müssen!

Hier finden Sie in z.T. branchenspezifisch geführten Datenbanken eine Auswahl von Betriebsanweisungen, die Sie zur Erstellung eigener Betriebsanweisungen oder zur Plausibilitätsprüfung vorliegender Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe nutzen können
www.gefahrstoffe-im-griff.de

Um auf Betriebsprüfungen optimal vorbereitet zu sein, sollten Sie alle im Betrieb vorliegenden Betriebsanweisungen für Maschinen und Anlagen in einer Liste bzw. in einem Gefahrstoffverzeichnis erfassen.

Was beinhalten Betriebsanweisungen?

Betriebsanweisungen werden auf der Grundlage von Sicherheitsdatenblättern und Betriebsanleitungen erstellt.

Sie müssen generell Angaben zu folgenden Punkten beinhalten:

  • Anwendungsbereich
  • Gefahren für Mensch und Umwelt
  • Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
  • Verhalten bei Störungen
  • Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe
  • Instandhaltung, Entsorgung
  • Folgen der Nichtbeachtung.

Als schriftliche Arbeitsschutzanweisungen für die Beschäftigten müssen sie konkrete arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Angaben enthalten, übersichtlich gestaltet und leicht verständlich sein. Für ausländische MitarbeiterInnen mit mangelnden Deutschkenntnissen müssen Betriebsanweisungen in ihre Muttersprache übersetzt werden und ebenfalls schriftlich vorliegen.

Betriebsanweisungen müssen immer auf dem neuesten Stand sein. Sobald sich am Arbeitsplatz oder -gerät etwas verändert, ist eine Prüfung und Anpassung nötig!

Praxishilfe:

Nach den vorgenannten Kriterien erstellte Betriebsanweisungen sind zugleich Grundlage für die mündlichen Unterweisungen der Beschäftigten

 

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