Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen

 

Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz sind ArbeitgeberInnen verpflichtet, nach bestimmten Maßgaben Fachkräfte für Arbeitssicherheit (und BetriebsärztInnen) zu bestellen.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind speziell ausgebildete Personen, die zusammen mit einem/r BetriebsärztIn ArbeitgeberInnen bei ihren Aufgaben unterstützen, die sich aus der Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften für das Unternehmen ergeben.

Sie führen ihre Arbeit auf der Grundlage sog. Betriebsbegehungen durch, im Rahmen derer sie sich ein umfassendes Bild von den tatsächlichen Arbeitsbedingungen verschaffen, um ArbeitgeberInnen zu beraten.

Wann und wie oft Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen sind, regeln die sog. Betreuungsmodelle der Berufsgenossenschaften.

Praxishilfe:

Hier finden Sie eine Liste mit regionalen, überbetrieblich tätigen Fachkräften für Arbeitssicherheit.

 

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