Berufsgenossenschaft

 

Aufgaben und Leistungen

Berufsgenossenschaften haben als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die Aufgabe, Betriebe dabei zu unterstützen, Arbeits- und Wegeunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Sie  

  • beraten ArbeitgeberInnen bei Aufbau oder Veränderungen der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation.
  • entlasten ArbeitgeberInnen im Falle arbeitsbedingter Erkrankungen oder Unfälle der Beschäftigten von Entschädigungsansprüchen – vorausgesetzt die betrieblichen Präventionsmaßnahmen wurden ordnungsgemäß umgesetzt - hierüber stehen UnternehmerInnen in der Nachweispflicht.
  • gewähren betroffenen ArbeitnehmerInnen Geld- zur medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation und unterstützen bei Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit der Geschädigten
  • gewähren weitere Leistungen, z.B. auch für Hinterbliebene, nach bestimmten Bedarfsfällen.

Beratung und Überwachung

Berufsgenossenschaften erlassen Vorschriften, z.B. Unfallverhütungsvorschriften, die sog. DGUV-Vorschriften. Sie beraten bei deren Umsetzung und überwachen die Einhaltung durch Aufsichtspersonen, die mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet sind. Die von ihnen angeordneten Maßnahmen – z.B. die Stilllegung einer sicherheitswidrig betriebenen Anlage – können mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden.

Meldepflicht und Beiträge

Wer ein Unternehmen eröffnet, muss dies innerhalb einer Woche der Berufsgenossenschaft mitteilen. Das gilt unabhängig von der Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen, da auch für manche Selbständige eine Versicherungspflicht besteht.

Praxishilfe:

Ein Formular zur Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft können Sie hier abrufen

Die Beiträge für die Beschäftigten zur gesetzlichen Unfallversicherung sind – im Gegensatz zu den übrigen Sozialversicherungen – allein vom Unternehmen zu tragen. Sie werden nach sog. Gefahrtarifen erhoben.

Welche Berufsgenossenschaft ist für mein Unternehmen zuständig?

Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert. Die betriebliche Zuordnung ergibt sich aus dem Schwerpunkt der Tätigkeiten des Betriebes.

Seit 1. Januar 2011 gibt es neun gewerbliche Berufsgenossenschaften sowie landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften und Berufsgenossenschaften der öffentlichen Hand:

Praxishilfe:

Wenn Sie nicht sicher sind, welche Berufsgenossenschaft für Ihr Unternehmen zuständig ist (z.B. weil Sie verschiedene Tätigkeiten ausüben), dann erkundigen Sie sich entweder direkt bei einer Berufsgenossenschaft oder beim Dachverband der Berufsgenossenschaften, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV):

Kostenlose Infoline: 0800 60 50 40 4
E-Mail: info@dguv.de

In der Rubrik Institutionen finden Sie die regionalen Kontaktdaten Ihrer Berufsgenossenschaft.

 

 

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