Gefahrstoffverzeichnis (Gefahrstoffkataster) erstellen

 

Laut Gefahrstoffverordnung sind ArbeitgeberInnen verpflichtet, ein Verzeichnis aller im Unternehmen vorkommenden Gefahrstoffe zu führen. Gefahrstoffverzeichnisse oder -kataster informieren auf einen Blick über alle Gefahrstoffe im Betrieb, ihre Mengen, Gefährdungsmerkmale und Anwendungen.

Oberstes Ziel ist immer die Prüfung, ob die eingesetzten Gefahrstoffe durch weniger gefährliche Stoffe ausgetauscht werden können. Ist dies nicht möglich, sind die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen.

Wichtigste Grundlage für die Erstellung von Gefahrstoffverzeichnissen sind die von der Herstellerfirma mitgelieferten Sicherheitsdatenblätter, auf die im Gefahrstoffverzeichnis verwiesen werden muss.

Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Bezeichnung des Gefahrstoffs
  • Einstufung des Gefahrstoffs oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften
  • Angaben zu den im Betrieb verwendeten Mengenbereichen
  • Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können.

Praxishilfe:

Zur Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses/-katasters können Sie folgendes Musterformular nutzen.

 

 

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