Das TOP-Prinzip im Arbeitsschutz
Gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz müssen Gefahren immer direkt an der Quelle beseitigt oder entschärft werden.
Wo dies allein nicht zum Ziel führt, müssen Sie ergänzende organisatorische und personenbezogene Maßnahmen – in dieser Reihenfolge – ergreifen: Das „TOP-Prinzip“.
Arbeitsschutz nach dem TOP-Prinzip: Beispiele von Schutzmaßnahmen
T |
Technische Maßnahmen |
O |
Organisatorische Maßnahmen |
P |
Personenbezogene Maßnahmen |