Sicherheitsbeauftragte (SiBe) bestellen

 

ArbeitgeberInnen in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten sind verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Das regelt die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“.

Sicherheitsbeauftragte sind schriftlich bestellte MitarbeiterInnen, die ArbeitgeberIn, Führungskräfte, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, den/die Betriebsärztin und KollegInnen dabei unterstützen, Unfälle, berufsbedingte Krankheiten und Gesundheitsgefahren zu vermeiden.

Sie sind ohne hierfür festgeschriebenen Zeitaufwand auf ihrer jeweiligen Arbeitsebene unterstützend tätig und führen ihre Funktionen ausschließlich "ehrenamtlich" aus. Die Bezahlung ist mit dem Lohn oder Gehalt abgegolten.

Ihnen kommt aufgrund ihrer Orts-, Fach- und Sachkenntnisse die Aufgabe zu, in ihrem Arbeitsbereich Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren sowie zu beobachten, ob die vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind und korrekt genutzt werden. Sie treten gegenüber den MitarbeiterInnen als MultiplikatorInnen auf. Sie sollen durch ihre Präsenz und ihre Vorbildfunktion sowie durch ihr kollegiales Einwirken ein sicherheitsgerechtes Verhalten der Beschäftigten fördern.

Damit die Sicherheitsbeauftragten ihre Aufgabe bestmöglich erfüllen können, können sie die (zumeist kostenfreien) SiBe-Schulungen der Berufsgenossenschaft in Anspruch nehmen.

Sicherheitsbeauftragte können in keinem Falle die beratende Funktion einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eines/r BetriebsärztIn ersetzen.
Sicherheitsbeauftragte sind auch Mitglied im Arbeitsschutzausschuss.

Praxishilfe:

Die DGUV-Information 211-042 „Sicherheitsbeauftragte“ bietet Sicherheitsbeauftragten wichtige Informationen und Hilfestellungen bei der Einarbeitung und für die Durchführung ihrer Arbeiten.

 

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