Schutzstufenkonzepte

 

Die Gesetzgebung hat in einer Reihe von Verordnungen – z.B. der Biostoffverordnung – sog. „Schutzstufen“ eingeführt.

Eine Schutzstufe beschreibt Schutzmaßnahmen (z.B. Ersatzlösungen, Technik, Organisation, Schutzausrüstung) und Kriterien zur Überprüfung der Wirksamkeit getroffener (oder bereits vorhandener) Schutzmaßnahmen.

Mit der Bestimmung der Schutzstufe wird also eine Bewertung der Gefährdung vorgenommen.

Beipiel

Bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Bakterien, Viren und anderen Mikroorganismen) sind die Schutzmaßnahmen der Schutzstufe zu treffen, die sich aus der Art der Tätigkeit und der Risikogruppe der biologischen Arbeitsstoffe ergibt. So sind z.B. für gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 2 die Sicherheitsmaßnahmen der Schutzstufen 1 und 2 zu treffen.

 

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