Prüfkriterien der Gewerbeaufsicht

 

Grundvoraussetzung für Sicherheit und Gesundheitsschutz ist eine geeignete betriebliche Arbeitsschutzorganisation. Bei Betriebsüberprüfungen konzentriert sich die Gewerbeaufsicht daher auf die sog. Systemkontrolle.

Was ist eine Systemkontrolle?

Bei einer Systemkontrolle werden die organisatorischen Voraussetzungen für einen sicheren Betrieb überprüft. Dabei werden z.B. folgende Fragen geklärt:

Durch geeignete Stichproben überprüft die Gewerbeaufsicht die Umsetzung dieser Anforderungen in der betrieblichen Praxis.

Wann wird eine Systemkontrolle durchgeführt?

Die Gewerbeaufsicht führt in gewissem Rahmen aktive, eigeninitiierte Betriebsbesichtigungen durch. Die Auswahl der Betriebe erfolgt dabei risikoorientiert. Ein Kriterium hierfür ist die Branche mit ihren spezifischen Risiken. So wird z.B. eine Schlosserei öfter kontrolliert als die Büroräume eines Steuerberaters. Außerdem erfolgen Überprüfungen im Rahmen von Projekten, wie z.B. den Arbeitsprogrammen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (siehe unten). Kernpunkt ist dabei stets die Überprüfung der Arbeitsschutzorganisation (Systemkontrolle).

Oftmals wird ein Betrieb jedoch reaktiv, aufgrund eines bestimmten Anlasses, aufgesucht. Dies kann z.B. ein Arbeitsunfall sein. Da die Ursache eines Unfalls in der Organisation des Arbeitsschutzes liegen kann, wird im Rahmen einer Unfalluntersuchung in der Regel eine Systemkontrolle durchgeführt.

Was verlangt die Gewerbeaufsicht?

Im Rahmen einer Systemkontrolle wird die Verankerung des Arbeitsschutzes in der betrieblichen Organisation und in der Unternehmensstrategie überprüft. Falls notwendig, werden geeignete Wege erörtert, wie Schutzziele erreicht und unzureichend gestaltete Arbeitsbedingungen verbessert werden können. Die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen hat der Arbeitgeber nachzuweisen.

Von zentraler Bedeutung bei der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes ist die Gefährdungsbeurteilung. Die Gewerbeaufsicht überprüft, ob sie angemessen durchgeführt wurde. Sie wendet dazu die Kriterien der „Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation“ an, die von den Arbeitsschutzbehörden und den Berufsgenossenschaften gemeinsam erarbeitet wurden.

Praxishilfe:

Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen wendet bei Betriebsprüfungen die Leitlinien der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) sowie des Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) an. Diese Schriften können Sie im Folgenden abrufen.

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA)

Durch Änderungen im Arbeitsschutzgesetz und im Sozialgesetzbuch VII wurden im November 2008 die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) geschaffen. Dies ist eine auf Dauer angelegte konzertierte Aktion von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern zur Stärkung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Für ein abgestimmtes planvolles Aufsichtshandeln und eine gleichwertige Umsetzung von Arbeitsschutzvorschriften wurden folgende gemeinsame Leitlinien entwickelt:

Ein Element der GDA sind zeitgemäße Beratungs- und Überwachungskonzepte. Von Bund, Ländern und Unfallversicherungen werden gemeinsam und nach einheitlichen Grundsätzen Arbeitsprogramme durchgeführt. Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen nimmt an diesen Arbeitsprogrammen teil und wendet bei der Überprüfung der Betriebe o.g. GDA-Leitlinien an.

Entsprechend der aktuellen Arbeitsschutzziele werden in der 3. GDA-Periode Betriebsbesichtigungen mit Systembewertungen sowie seit 2022 folgende Arbeitsprogramme durchgeführt:

Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI)

Auch der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) beschreibt für die Arbeitsschutzverwaltungen der Länder ein gemeinsames Grundverständnis bei der Überwachung und Beratung der Betriebe. Dazu werden Handlungsanleitungen veröffentlicht, z.B.:

 

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