Persönliche Schutzausrüstung

 

ArbeitgeberInnen müssen persönliche Schutzausrüstungen für alle Arbeiten zur Verfügung stellen, die Verletzungen oder Gesundheitsbeeinträchtigungen hervorrufen können und die durch technische oder organisatorische Maßnahmen nicht vollständig verhindert werden können.

Persönliche Schutzausrüstungen sind z.B.

  • Schutzhandschuhe
  • Schutzbrillen
  • Gehörschutz
  • Schutzhelme
  • Sicherheitsschuhe
  • Schweißeranzüge
  • Schnittschutzhosen für Motorsägen
  • Absturzsicherungen
  • Atemschutzgeräte
  • Tauchgeräte
  • Atemschutzmasken
  • u.a.

ArbeitgeberInnen müssen die Beschäftigten in regelmäßigen Unterweisungen zum Tragen der Schutzausrüstungen anleiten.

ArbeitnehmerInnen sind im Rahmen ihrer Mitwirkungspflichten für den Arbeitsschutz verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Schutzausrüstungen bei der Arbeit zu tragen..

Praxishilfe:

Genaue Informationen zur Bereitstellung und Benutzung persönlicher Schutzausrüstung enthält die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung).

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