Nicht alltägliche Arbeitszustände

 

Zusätzlich zum „Normalbetrieb“ gibt es in jedem Unternehmen eine Reihe von Betriebs- oder Arbeitszuständen, die als „nicht alltägliche Arbeitszustände“ bezeichnet werden. Weil hier besondere Gefährdungen auftreten können und die Unfallhäufigkeit besonders hoch ist,  müssen Sie in die Gefährdungsermittlung und -beurteilung einbezogen werden.

Hierzu zählen z.B.

  • Inbetriebnahme,
  • Einrichten,
  • Probebetrieb,
  • Stillsetzen,
  • Störungen/Ausfälle,
  • Wartung/Pflege,
  • Instandsetzung/Reparatur.

 

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