Nicht alltägliche Arbeitszustände
Zusätzlich zum „Normalbetrieb“ gibt es in jedem Unternehmen eine Reihe von Betriebs- oder Arbeitszuständen, die als „nicht alltägliche Arbeitszustände“ bezeichnet werden. Weil hier besondere Gefährdungen auftreten können und die Unfallhäufigkeit besonders hoch ist, müssen Sie in die Gefährdungsermittlung und -beurteilung einbezogen werden.
Hierzu zählen z.B.
- Inbetriebnahme,
- Einrichten,
- Probebetrieb,
- Stillsetzen,
- Störungen/Ausfälle,
- Wartung/Pflege,
- Instandsetzung/Reparatur.