Methoden zur Ermittlung von Gefährdungen

 

Für die Ermittlung von Gefährdungen haben sich zwei Methoden bewährt, die einanander ergänzen: 

Direkte (vorausschauende oder präventive) Methode

Die direkte Methode untersucht Arbeitssysteme und -abläufe auf Gefährdungen, die bislang nicht zu Unfällen geführt haben. Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen präventiv zu verhindern, ist hier das oberste Gebot.

Sie wird in sechs Schritten umgesetzt:

  1. Ermittlung von  Gefährdungsfaktoren
  2. Ermittlung von Gefährdungsursachen
  3. Ermittlung der gefahrbringenden Bedingungen, d.h. der Gegebenheiten, die ein Zusammentreffen des Gefährdungsfaktors mit dem Menschen ermöglichen
  4. Beachtung besonderer Leistungsvoraussetzungen bei den Beschäftigten, z.B. bei weiblichen / männlichen Beschäftigten, Jugendlichen, älteren Beschäftigten, werdenden Müttern, Behinderten oder bei Beschäftigten, die die deutsche Sprache nur unvollständig beherrschen
  5. Informationssammlung, d.h. Prüfung, ob es für die ermittelten Gefährdungsfaktoren staatliche oder berufsgenossenschaftliche Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften usw.) oder Technische Regeln gibt, die eingehalten werden müssen (z.B. Arbeitsplatzgrenzwerte bei Gefahrstoffen)
  6. Überprüfung, ob eine Gefährdung besteht, d.h. ob ein vorhandener Gefährdungsfaktor tatsächlich Auswirkung auf Beschäftigte haben kann.

Indirekte (rückblickende) Methode

Die indirekte Methode nimmt Erkenntnisse aus bereits aufgetretenen Ereignissen, d. h. Unfälle und/oder Beinaheunfällen in die Gefährdungsermittlung auf. Dieses Vorgehen dient vor allem der Aktualisierung bestehender Gefährdungsbeurteilungen.

Um auf der Basis von Unfällen und Beinaheunfällen nachhaltige Lösungen zu finden, ist es wichtig, die vordergründigen Ursachen zu hinterfragen und die tatsächlichen Ursachen zu ermitteln. Der Unfallhergang sollte mit Hilfe folgender Fragestellungen analysiert werden:

  • Was ist passiert?
  • Was ist abgelaufen?
  • Wo lief etwas schief und warum?
  • Welche Hauptursachen erkennen wir?
  • Was können wir unternehmen?

Grundsätzlich sind bei allen Unfalluntersuchungen folgende Qualitätsmerkmale wesentlich:

  • Einbezug von beteiligten/betroffenen MitarbeiterInnen und ExpertInnen (z.B. Fachkraft für Arbeitssicherheit) in den Analyseprozess,
  • Vermeiden von Schuldzuweisungen,
  • Sorgfältige Ermittlung aller relevanten Fakten,
  • Berücksichtigung indirekter Einflüsse, die aus der Unternehmensorganisation, dem Arbeitssystem, aus kulturellen Aspekten (z.B. bei ausländischen MitarbeiterInnen) oder aus geschlechtsspezifischen Aspekten (z.B. unterschiedliche Körperkraft oder -größe) resultieren können,

Ziel der Untersuchungen ist es zu überprüfen, ob

  • in der Gefährdungsbeurteilung Gefahrenquellen und Bedingungen ergänzt werden müssen,
  • Schutzmaßnahmen erweitert und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überdacht werden müssen,
  • es sinnvoll erscheint, Verfahrens- und Arbeitsabläufe und das Schutzkonzept insgesamt neu zu gestalten.

 

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