Leitern und Tritte kontrollieren
ArbeitgeberInnen müssen Sorge dafür tragen, dass die Leitern und Tritte im Betrieb regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung).
Hierzu müssen Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen festgelegt werden. Sie richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.
Um die systematische Überprüfung aller Leitern und Tritte sicherzustellen, empfiehlt es sich, sie zu nummerieren und ggfs. in einem sog. Leiternkontrollbuch zusammenzufassen.
Bei der Prüfung muss vor allem auf folgende Punkte geachtet werden:
- Verschleiß, Verformung und Zerstörung von Bauteilen
- fehlende Bauteile
- ordnungsgemäße Funktion der Verbindungselemente (z.B. Gelenke bei einteiligen Mehrzweckleitern).
Bei Mängeln müssen umgehend Instandsetzungsarbeiten oder der Austausch der Leitern und Tritte erfolgen.
Weitere Informationen können Sie folgenden Technischen Regeln für Betriebssicherheit entnehmen:
- TRBS 2121 Teil 2 „Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern“ (Nr. 5 Prüfung)
- TRBS 1201 „Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“
Praxishilfe: Darf jeder gelernte Handwerker Leitern und Tritte prüfen? |