Leitern und Tritte kontrollieren

 

ArbeitgeberInnen müssen Sorge dafür tragen, dass die Leitern und Tritte im Betrieb regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung).

Hierzu müssen Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen festgelegt werden. Sie richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.

Um die systematische Überprüfung aller Leitern und Tritte sicherzustellen, empfiehlt es sich, sie zu nummerieren und ggfs. in einem sog. Leiternkontrollbuch zusammenzufassen.

Bei der Prüfung muss vor allem auf folgende Punkte geachtet werden:

  • Verschleiß, Verformung und Zerstörung von Bauteilen
  • fehlende Bauteile
  • ordnungsgemäße Funktion der Verbindungselemente (z.B. Gelenke bei einteiligen Mehrzweckleitern).

Bei Mängeln müssen umgehend Instandsetzungsarbeiten oder der Austausch der Leitern und Tritte erfolgen.

Weitere Informationen können Sie folgenden Technischen Regeln für Betriebssicherheit entnehmen:

Praxishilfe:

Darf jeder gelernte Handwerker Leitern und Tritte prüfen?
Die Prüfung darf nur durch eine befähigte Person durchgeführt werden. Um welchen Personenkreis es sich dabei handelt, können Sie in einem KomNet-Dialog sowie in der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 nachlesen.

 

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