Gewerbeaufsicht
Die betriebliche Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften wird kontrolliert durch staatliche Aufsichtsbehörden und die Berufsgenossenschaften.
Die Kontrollpflicht der staatlichen Aufsichtsbehörden ist in § 21 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz verankert und wird durch Landesbehörden wahrgenommen. Ihre Namensgebung ist in den Bundesländern unterschiedlich (Gewerbeaufsichtsamt, Landesamt für Arbeitsschutz, Landesgewerbeamt, Landesamt für Arbeitssicherheit und Gesundheit). Die Überprüfung erfolgt im Rahmen ihrer durch Gesetze, Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften begründeten sachlichen und örtlichen Zuständigkeit in Betrieben und an Arbeitsplätzen außerhalb von Betrieben.
Werden die gesetzlichen Mindestanforderungen nicht erfüllt, sind die staatlichen Aufsichtsbehörden aufgefordert, die Unternehmen zu einem rechtskonformen Verhalten zu bringen. Dazu werden sie i.d.R. beraten und mit Fristsetzung zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen aufgefordert.
Um die elementaren Grundrechte der Beschäftigten auf Unversehrtheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu schützen, können sie bei Gefahr im Verzuge auch sofort vollziehbare Anordnungen zur Abwendung von arbeitsbedingten Gefahren für Leben oder Gesundheit treffen. Das Ergebnis kann auch zur Stilllegung der betroffenen Arbeitsmittel oder Anlagen oder zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens führen.
Aufgaben und Rechte der staatlichen Aufsichtsbehörden:
Sie
- überwachen den technischen Arbeitsschutz (z. B. Produkt-, Geräte- und Anlagensicherheit)
- überwachen und kontrollieren den sozialen Arbeitsschutz (z. B. Arbeitszeit, Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz)
- sind befugt, jederzeit und unangemeldet ein Unternehmen zu betreten und Kontrollen durchzuführen
- beraten zur praxisgerechten Umsetzung der Arbeitschutzvorschriften
- können durch Verfügung Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und auch Dritter anordnen.
Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaften wirken bei der Überwachung eng zusammen. Sie unterrichten sich gegenseitig über durchgeführte Betriebsbesichtigungen und deren wesentliche Ergebnisse.
Praxishilfe: Die Gewerbeaufsicht überprüft insbesondere die Organisation des Arbeitsschutzes im Betrieb sowie die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Dies erfolgt nach bestimmten Prüfkriterien. Selbstverständlich können Sie sich mit Ihren Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an die MitarbeiterInnen der staatlichen Aufsichtsbehörden wenden: Die Beratung von ArbeitgeberInnen gehört zu ihrem Aufgabenbereich! |
Welches Gewerbeaufsichtsamt ist für mein Unternehmen zuständig?
Für Unternehmen, die sich in Bremen oder Bremerhaven befinden, ist die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen zuständig:
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
Dienstort Bremen
Parkstraße 58-60
28209 Bremen
Tel.: 0421 361 6260 (Auskunft)
Fax: 0421 361 6522
E-Mail: Office-HB@gewerbeaufsicht.bremen.de
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
Dienstort Bremerhaven
Lange Straße 119
27580 Bremerhaven
Tel.: 0471 596 13270 (Auskunft)
Fax: 0471 596 13494
E-Mail: Office-BRHV@gewerbeaufsicht.bremen.de
Praxishilfe: Weitere Informationen und AnsprechpartnerInnen der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen. |
Warum war die Gewerbeaufsicht noch nie bei mir?
Die Auswahl der Betriebe, die überprüft werden, erfolgt risikoorientiert. Dies hat zur Folge, dass manche Unternehmen öfter, andere nur in größeren Zeitabständen aufgesucht werden.
Es kann aber auch ein konkretes Ereignis, wie z.B. ein Arbeitsunfall, Anlass für einen Besuch der Gewerbeaufsicht sein.
Praxishilfe: Über die Tätigkeit der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen wird jährlich ein Bericht veröffentlicht. Die Jahresberichte der letzten Jahre können Sie im Folgenden abrufen. |
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht 2019-2020
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht 2018
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht 2017
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht 2016
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht 2015
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht 2014
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht 2013
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht 2012
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht 2011
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht 2010
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht 2009
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht 2008
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht 2007
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht 2006
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht 2005
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht 2004
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht 2003
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht 2002
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht 2001
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht 2000