Brandschutz-Organisation

 

Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung verpflichten ArbeitgeberInnen zur Organisation des Brandschutzes im Unternehmen. Brandschutz bedeutet dabei in erster Linie Vorbeugung, er umfasst aber auch das Treffen von Vorkehrungen für den Brandfall.

Baulicher Brandschutz

Bereits bei der Planung und Ausstattung von Gebäuden sind Brandschutzmaßnahmen zu berücksichtigen (z.B. Unterteilung in Brandabschnitte, Rettungswege, Notausgänge).

ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“

Die öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Landesbauordnungen geben Mindestanforderungen vor. Sie werden ergänzt um die Erfordernisse des Arbeitsschutzes. So müssen z.B. Betriebsbereiche mit hoher Brandgefährdung in besonderen Räumen untergebracht sein.

Praxishilfe:

Bei der Anmietung oder beim Bau von Geschäftsräumen sollten Sie eine Brandschutzfachkraft hinzuziehen!

Technischer Brandschutz

Der technische Brandschutz umfasst u.a. Brandmeldeanlagen, Brandabschottungen, Brandschutztüren, Wärmeabzugseinrichtungen und Löscheinrichtungen.

Feuerlöscher gehören auch für Kleinbetriebe  zur „Grundausstattung“. Welche Art von Feuerlöschern Sie benötigen, richtet sich nach der Brandklasse der zu löschenden Stoffe. Die Anzahl der Feuerlöscher hängt von der Brandgefährdungsklasse Ihres Betriebsbereiches und der Raumgrundfläche ab.

Praxishilfe:

Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der Fachhandel (gelbe Seiten: Brandschutz) beraten Sie bei der Auswahl der geeigneten Löschgeräte.
Informationen über die Art und Anzahl der erforderlichen Feuerlöscher finden Sie in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“.

  Die Standorte von Feuerlöschern müssen gekennzeichnet sein.

Organisatorischer Brandschutz

Der organisatorische Brandschutz im Betrieb umfasst

  • das Sicherstellen der Wirksamkeit der baulichen und technischen Brandschutzmaßnahmen (Freihalten von Notausgängen und technischen Brandschutzeinrichtungen, Prüfung und Wartung der Feuerlöscher, Einhaltung des Rauchverbotes)
  • das Erstellen und Aushängen von Alarm-, Flucht- und Rettungsplänen (Menschen mit Behinderung berücksichtigen)
  • die Reduzierung bzw. Beschränkung von Brandlasten (z.B. Lagerung von Papier, Verpackungsmaterialien)
  • das Aushängen des Plakates „Verhalten im Brandfall“
  • ggfs. die Bestellung eines/r Brandschutzbeauftragten
  • die Schulung und Unterweisung der Beschäftigten: Brandvorbeugung, Brandbekämpfung (Brandschutzübung, Handhabung der Löschgeräte), Rettung

Praxishilfe:

Hier finden Sie das Plakat „Verhalten im Brandfall“ und die Vorlage einer Brandschutzunterweisung

 

Zum Anfang der Seite