BetriebsärztInnen bestellen

 

Gemäß Arbeitssicherheitsgesetzsind ArbeitgeberInnen verpflichtet, nach bestimmten Maßgaben BetriebsärztInnen (und Fachkräfte für Arbeitssicherheit) zu bestellen.

BetriebsärztInnen müssen über arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. FachärztInnen für Arbeitsmedizin oder ÄrztInnen mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin erfüllen diese Anforderung.

BetriebsärztInnen unterstützen ArbeitgeberInnen bei ihren Aufgaben, die sich aus der Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften für das Unternehmen ergeben. Je nach den gesundheitlichen Gefahren bei der Arbeit muss überdies regelmäßig die arbeitsmedizinische Vorsorge der Beschäftigten durchgeführt werden.

Wann und wie oft BetriebsärztInnen zu bestellen sind, regeln die sog. Betreuungsmodelle der Berufsgenossenschaften.

 

Praxishilfe:

In der Rubrik Institutionen finden Sie eine Liste mit regionalen, überbetrieblich tätigen BetriebsärztInnen

 

 

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