Betrachtungseinheiten festlegen

 

Was sind Betrachtungseinheiten?

Betrachtungseinheiten sind Arbeitsbereiche oder Arbeitsplätze, an denen gleiche Arbeiten unter gleichen Bedingungen durchgeführt werden.

Um die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen überschaubar zu halten, sollten in einem ersten Schritt alle betrieblichen Arbeitsbereiche und Arbeitsplätze unter dem Gesichtspunkt betrachtet werden, ob sie „gleichartig“ sind und deswegen zu Betrachtungseinheiten zusammengefasst werden können:

Gefährdungsbeurteilungen betrachten grundsätzlich alle voraussehbaren Arbeiten in einem Unternehmen. Dazu zählen auch Arbeiten, die außerhalb der „normalen“ Betriebsbedingungen stattfinden, wie Instandhaltung, In- und Außerbetriebnahmen, Vorgehen bei Betriebsstörungen, Reinigungsarbeiten oder Nebentätigkeiten wie Abfallbeseitigung (siehe auch Nicht alltägliche Arbeitszustände). Arbeiten Beschäftigte auch an nicht ortsfesten Arbeitsplätzen, wie z.B. auf Baustellen, müssen auch für diese tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt werden.

Allerdings: Bei gleichartigen Arbeiten und gleichen Arbeitsplätzen werden die Gefährdungen nur einmal ermittelt und beurteilt.

Wie können Betrachtungseinheiten zusammengefasst werden?

An nicht ortsfesten Arbeitsplätzen, wie z.B. Baustellen, werden tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt.

An ortsfesten Arbeitsplätzen werden arbeitsbereichs- und tätigkeitsbezogen Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt. Es sollten zuerst die Gefährdungen für den Arbeitsbereich und daran anschließend die zusätzlich auftretenden tätigkeitsbezogenen Gefährdungen ermittelt werden.

Arbeitsbereichsbezogene Gefährdungsbeurteilungen

Arbeitsbereichsbezogene Gefährdungsbeurteilungenbieten sich an, wenn für mehrere räumlich zusammengefasste Arbeitsplätze gleiche Bedingungen gelten, z.B. Arbeitsumgebungseinflüsse wie Lärm, Klima, Beleuchtung. Charakteristisch ist, dass alle hier Beschäftigten gleichen Gefährdungen ausgesetzt sind. Die Betrachtungseinheit ist der Arbeitsbereich. Für jede Betrachtungseinheit müssen die Gefährdungen nur einmal erfasst werden. Durch das Ergreifen einer Maßnahme kann die Gefährdung an mehreren Arbeitsplätzen gleichzeitig abgebaut werden.

Tätigkeits-/Arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilungen

Tätigkeits-/arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilungen eignen sich für die Beurteilung von Bedingungen, die sich konkret aus der Tätigkeits- oder Arbeitsplatzcharakteristik ergeben. Dabei werden einzelne Tätigkeiten oder Arbeitsplätze als Betrachtungseinheit festgelegt. Auf Basis dieser Betrachtungseinheiten werden die Gefährdungen von Personen beurteilt, die der gleichen Tätigkeit nachgehen (z.B. Instandhaltung). Diese Personen haben meist keinen fest zugewiesenen Arbeitsplatz und/oder häufig wechselnde Arbeitsaufgaben, sind aber gleichen Gefährdungen ausgesetzt.

Beurteilt werden allein die Gefährdungen, die vom konkreten Arbeitsplatz bzw. von den benutzten Arbeitsmitteln an diesem Arbeitsplatz ausgehen.

 

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