Beteiligungsorientierung

 

Für einen präventiven Arbeitsschutz ist die Einbeziehung der Beschäftigten unerlässlich. Sie sollten in jedem Schritt der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation eingebunden werden. Schließlich soll Arbeits- und Gesundheitsschutz alle Bereiche des Arbeitshandelns einschließen. Die Mitarbeitenden sollen den Arbeits- und Gesundheitsschutz als Bestandteil ihres ganz normalen Arbeitsalltags begreifen lernen. Eine solche Umstellung geht natürlich nicht von heute auf morgen vor sich. Umso wichtiger ist es, dass alle Mitarbeitenden von Anfang an mit dabei sind.
Diese Einbeziehung bietet viele Vorteile im Sinne eines systematischen Arbeits- und Gesundheitsschutzes:

  • Die Beschäftigten werden für Gefährdungen sensibilisiert und lernen, eigene Belastungen und auch Ressourcen besser zu erkennen und einzuschätzen.
  • Das Wissen der Mitarbeitenden um den Ablauf der einzelnen Arbeitsschritte kann gezielt genutzt werden – so können gemeinsam sinnvolle Arbeitsschutzmaßnahmen entwickelt werden.
  • Die Maßnahmen werden nicht von oben verordnet, sondern gemeinsam erarbeitet – dies sorgt für eine höhere Akzeptanz und damit auch für eine höhere Wahrscheinlichkeit der erfolgreichen Umsetzung.
  • Die gemeinsame Entwicklung und Umsetzung von Arbeitsschutzmaßahmen erfolgt so als ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess.

 

Beteiligungsorientierung bei der Gefährdungsbeurteilung:

Die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung liegt laut Arbeitsschutzgesetz bei den ArbeitgeberInnen. Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung erfolgt im Regelfall mit der Unterstützung der von ihnen beauftragten Fachkräfte für Arbeitssicherheit und BetriebsärztInnen.
In jeden Fall sollten die Beschäftigten mit einbezogen werden, da sie die Gegebenheiten und Problempunkte gut kennen.

Mögliche Schritte zur Durchführung einer beteiligungsorientierten Gefährdungsbeurteilung:

Beteiligungsorientierung

Die Beteiligung der MitarbeiterInnen, z.B. in Workshops, ist darauf ausgelegt, die Gefährdungsbeurteilung um das ExpertInnenwissen, die Ideen und Lösungsvorschläge der Beschäftigten zu ergänzen – zum Nutzen des gesamten Unternehmens. Dies sollte bei jedem Schritt im Regelkreis der Gefährdungsbeurteilung erfolgen:

 

Mitarbeiterbeteiligung

 

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