Berufsgenossenschaftliche Vorschriften

 

Berufsgenossenschaftliche Vorschriften sind von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erlassene Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-Vorschriften). Sie stellen sog. autonomes Recht der Berufsgenossenschaften dar und sind für die Mitgliedsbetriebe verbindlich.

Berufsgenossenschaftliche Vorschriften ergänzen und konkretisieren das staatliche Recht zum Arbeitsschutz.

Von besonderer grundsätzlicher Bedeutung sind folgende Unfallverhütungsvorschriften:

Ergänzt werden die DGUV-Vorschriften durch berufsgenossenschaftliche Regeln (DGUV-Regeln), berufsgenossenschaftliche Informationen (DGUV-Informationen) und berufsgenossenschaftliche Grundsätze (DGUV-Grundsätze). DGUV-Regeln und DGUV-Informationen beinhalten Konkretisierungen, technische Spezifizierungen und beispielhafte Lösungen zur Umsetzung der DGUV-Vorschriften. Sie sind praktische Handlungshilfen, die aber ebenso wie Normen nicht rechtsverbindlich sind.

Sammlung der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (DGUV-Vorschriften)

Sammlung der berufsgenossenschaftlichen Regeln (DGUV-Regeln)

Sammlung der berufsgenossenschaftlichen Informationen (DGUV-Informationen)

Sammlung der berufsgenossenschaftlichen Grundsätze (DGUV-Grundsätze)

 

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