Arbeitsunfälle, Beinahe-Unfälle und Verbandbuch

 

Es ist sinnvoll, die Arbeitsunfälle, die ohnehin an die Berufsgenossenschaft gemeldet werden müssen regelmäßig auszuwerten, um daraus Rückschlüsse auf Gefährdungen im Unternehmen ziehen zu können. Es ist ohnehin Pflicht, die Unfälle mit Hilfe einer Gefährdungsbeurteilung aufzuarbeiten.
Im Sinne der Prävention sind allerdings auch Beinahe-Unfälle von Bedeutung. Hier sollte es eine einheitliche Regelung geben, z. B. eine sofortige Meldung an den ArbeitgeberIn, damit die Gefahrenquellen bekannt gemacht und beseitigt werden können (z. B. Stolperfallen, vereiste Pfützen...).

Kleinere Vorkommnisse, die keinen Arztbesuch oder eine Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen, werden im Verbandbuch dokumentiert. Diese Einträge gelten als Nachweis für das Vorliegen einer berufsbedingten Folgeerkrankung (wenn sich z.B. eine Wunde nachträglich entzündet) und damit eines Versicherungsfalles.

Zu dokumentieren sind:

  • Name des Verletzen
  • Datum und Uhrzeit des Unfalls
  • Arbeitsbereich/Ort des Unfalls
  • Unfallhergang
  • Art und Umfang der Verletzung
  • Name der Zeugen und Zeuginnen
  • sowie gegebenenfalls Name des Ersthelfers oder der Ersthelferin und durchgeführte Erste-Hilfe-Maßnahmen

 

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