Betriebliche Arbeitsschutzorganisation


Warum ist die Organisation des Arbeitsschutzes so wichtig?

§ 3 Arbeitsschutzgesetz bestimmt, dass ArbeitgeberInnen verantwortlich sind für eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation im Unternehmen.
Dabei ist wichtig zu wissen: Das gilt ab Einstellung der/des ersten Beschäftigten. Als Beschäftigte gelten auch mitarbeitende Familienangehörige, Leih-, Zeitarbeits- und Aushilfskräfte oder PraktikantInnen.

Eine funktionierende Arbeitsschutz-Organisation ist nicht nur die beste Voraussetzung für einen sicheren Betriebsablauf. Sie bewahrt ArbeitgeberInnen auch vor möglichen (straf-) rechtlichen Folgen: Nach einem schweren Unfall prüft die Staatsanwaltschaft, ob ein Mangel in der Arbeitsschutzorganisation zu dem Unfall geführt hat, dem/r ArbeitgeberIn also ein Organisationsverschulden vorzuwerfen ist.

Aufbau der Arbeitsschutzorganisation

Es bleibt ArbeitgeberInnen weitgehend freigestellt, wie sie ihre betriebliche Arbeitsschutzorganisation aufbauen. Verpflichtend ist die Organisation der folgenden Bereiche:

Die grundlegende Verantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb liegt immer beim/bei der ArbeitgeberIn. Sie erfüllen diese Verpflichtung, indem sie geeignete organisatorische Regelungen im Betrieb treffen, die klar formulieren, wer welche Aufgabe im Arbeitsschutz wie und wann erfüllen soll und die Einhaltung dieser Regelungen regelmäßig überprüfen.

Praxishilfe:

Der GDA-ORGAcheck ist ein Selbstbewertungsinstrument für kleine und mittlere Unternehmen zur Prüfung und Verbesserung der Qualität der Arbeitsschutzorganisation. Mit diesem Online-Tool können Sie Ihre Arbeitsschutzorganisation selbst überprüfen, das Ergebnis mit anderen Betrieben vergleichen und Sie erhalten schnell einen Überblick, welche Maßnahmen gegebenenfalls noch erforderlich sind.

Delegationsmöglichkeiten

§ 13 Arbeitsschutzgesetz bestimmt, dass ArbeitgeberInnen einzelne Aufgaben an zuverlässige und fachkundige Personen delegieren können. Diese Beauftragung muss schriftlich erfolgen und genau beschreiben, welche Aufgaben übertragen werden. Mehr Information hierzu finden Sie beim Thema Übertragung der Unternehmensverantwortung.

Mustervorlage zur Pflichtendelegation

Praxishilfe:

Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen konzentriert sich bei Kontrollen auf die Überprüfung der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation. Wie sie dabei vorgeht und welche weiteren Kriterien dabei angewendet werden, können Sie im Info-Baustein Prüfkriterien der Gewerbeaufsicht nachlesen.

Beratung und Unterstützung

Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaften überprüfen nicht nur, sondern bieten auch Beratung und Unterstützung beim Aufbau der Arbeitsschutzorganisation. Fachkräfte für Arbeitssicherheit und BetriebsärztInnen müssen gemäß Arbeitssicherheitsgesetz zu bestimmten Fragen und Zeitpunkten verpflichtend hinzugezogen werden.Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“konkretisiert diese Vorgaben.

 

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