Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

 

Das Arbeitsschutzgesetz ist die zentrale deutsche Arbeitsschutzvorschrift. Ziel des Gesetzes ist es, die Gesundheit aller Beschäftigten durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Das Arbeitsschutzgesetz legt die allgemeinen Grundpflichten für ArbeitgeberInnen und Beschäftigte fest.

ArbeitgeberInnen tragen grundsätzlich die Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten. Sie müssen die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes treffen, deren Wirksamkeit regelmäßig überprüfen und dies alles dokumentieren.

Der Arbeitsschutz muss im Betrieb in geeigneter Weise organisiert werden (siehe Arbeitsschutzorganisation). Dazu zählen auch die Organisation der Ersten Hilfe und Maßnahmen zur Brandbekämpfung.

Von zentraler Bedeutung ist die Gefährdungsbeurteilung: Durch die Beurteilung der Arbeitsbedingungen werden Gefährdungen erkannt und als Konsequenz die erforderlichen Schutzmaßnahmen festgelegt. Dabei ist eine Rangfolge zu beachten: Nach § 4 Arbeitsschutzgesetz gilt das sog. TOP-Prinzip: Gefahren sind direkt an der Quelle, d.h. mit technischen Maßnahmen (T) zu entschärfen. Wo dies allein nicht zum Ziel führt, müssen ergänzende organisatorische (O) und schließlich personenbezogene (P) Maßnahmen – in dieser Reihenfolge – hinzukommen.

Und die Beschäftigten müssen regelmäßig sowie bei Veränderungen im Arbeitsbereich über ein sicherheitsgerechtes Verhalten unterwiesen werden (siehe Unterweisungen).

Die Beschäftigten sind ihrerseits verpflichtet, die Arbeitsschutzanweisungen zu beachten und Arbeitsmittel und persönliche Schutzausrüstungen bestimmungsgemäß zu verwenden. Außerdem müssen sie festgestellte erhebliche Gefahren oder Defekte an Schutzsystemen unverzüglich melden.

So wie alle Aspekte des Arbeitslebens vom Arbeitsschutzgesetz erfasst werden, werden auch alle Beschäftigtengruppen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst erfasst. Arbeitsschutz ist für alle und überall gleich: Die staatlichen Regelungen gelten für gewerbliche Unternehmen, die Privatwirtschaft, die Landwirtschaft und den Öffentlichen Dienst.

Gesetzestext zum Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Das Arbeitsschutzgesetz wird u.a. konkretisiert durch

 

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