DGUV Vorschrift 2

 

Die DGUV Vorschrift 2 ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften, in der die Maßnahmen näher bestimmt werden, die der Unternehmer bzw. die Unternehmerin zu treffen hat, um die Pflichten zu erfüllen, die sich aus dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz) ergeben.

Die verschiedenen Berufsgenossenschaften haben die DGUV Vorschrift 2 jeweils leicht unterschiedlich gestaltet.

 

Hier können Sie die jeweiligen Dokumente zur DGUV Vorschrift 2 herunterladen:

 

DGUV-2-Vorschrift für den öffentlichen Dienst:

 

DGUV-2-Vorschrift für die Landwirtschaft:

 

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